ZfIR 2023, 339

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtGBO § 18 Abs. 1, § 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, Satz 3; ERVV SH § 3 Abs. 2 Satz 2Konsequenzen des Einreichens von nicht-strukturierten Daten durch den Notar im Grundbuchverfahren GBO§ 18 GBO§ 135 ERVV SH§ 3 OLG Schleswig, Beschl. v. 01.03.2023 – 2 Wx 10/23 (nicht rechtskräftig; AG Lübeck)OLG SchleswigBeschl.1.3.20232 Wx 10/23nicht rechtskräftigAG Lübeck

Leitsätze des Gerichts:

1. Gem. § 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 GBO i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 ERVV SH ist der Notar verpflichtet, soweit technisch möglich, Dokumente in durchsuchbarer Form im Dateiformat PDF zu übermitteln. Es handelt sich um eine Verpflichtung, die der Notar verbindlich einzuhalten hat.
2. Die Nichteinhaltung des § 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 GBO i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 ERVV SH führt jedoch nicht dazu, dass die Einreichung unwirksam ist, § 135 Abs. 1 Satz 3 GBO. Der Verstoß wirkt sich auf das Verfahren beim Grundbuchamt nicht aus, was der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dient und die Beteiligten vor ansonsten drohenden erheblichen Risiken schützt.
3. Gelten der Antrag und die eingereichten Dokumente wegen § 135 Abs. 1 Satz 3 GBO als wirksam eingegangen, fehlt es (insoweit) an einem Eintragungshindernis, § 18 Abs. 1 GBO. Deshalb kann das Grundbuchamt – trotz eines Verstoßes gegen § 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 GBO i. V. m. § 3 ERVV SH – weder eine Zwischenverfügung noch eine Zurückweisung erlassen.
4. Die Einhaltung der Pflicht zur Einreichung von Dokumenten nach § 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 GBO i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 ERVV SH kann jedoch durch die Dienstaufsicht durchgesetzt werden. Die Dienstaufsicht hat insbesondere bei einem wiederholten bzw. ständigen Verstoß ein disziplinarisches Einschreiten zu überprüfen.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell