ZfIR 2023, 327
Leitsatz der Redaktion:
Der Vermieter ist nicht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehindert, sich auf die Kündbarkeit des Mietvertrags wegen Schriftformmangels i. S. v. § 550 BGB zu berufen, wenn die gewerbliche Mieterin sich wegen (behaupteter) drohender Insolvenzeröffnung über die Kapitalgesellschaft auf eine Existenzbedrohung beruft.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.