ZfIR 2022, 346

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 ZfIR-Report 

Von März bis Mai anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Abgabenordnung

Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei Erteilung einer Vollmacht

AO § 122 Abs. 1 Satz 4, § 355

Einheitsbewertung

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks

BewG § 198; BauGB § 194
Kann durch eine Abfindungszahlung im Rahmen einer Teilerbauseinandersetzung hinsichtlich eines Grundstücks der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts i. S. v. § 198 BewG erbracht werden? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: II R 8/21
Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 3. 9. 2020 – 11 K 2359/19 BG

Einkommensteuer

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

EStG § 35a
Fordert § 35a EStG für den Abzug von Handwerkerleistungen, dass die Leistungen zugunsten eines Wirtschaftsguts erbracht werden, das im (wirtschaftlichen) Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder an dem der Steuerpflichtige ein (obligatorisches) Nutzungsrecht hat (hier: durch Steuerpflichtigen beauftragte und gezahlte Dachsanierung für eigenen im Obergeschoss des Hauses seiner Mutter geführten Haushalt)? – Ist eine Verpflichtung zur Tätigung der Aufwendungen Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: VI R 23/21
Vorinstanz: FG Leipzig v. 16. 12. 2020 – 2 K 157/20

Erste Tätigkeitsstätte eines angestellten Bauleiters

EStG § 8 Abs. 2 Satz 3, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 4, 4a
Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: Bauleiter; insbesondere Zuordnungsentscheidung mit der Verpflichtung zur Wahrnehmung von mindestens einmal wöchentlichen Besprechungsterminen am Sitz des Arbeitgebers)? – Revision des Finanzamts
BFH: VI R 27/21
Vorinstanz: FG Greifswald v. 24. 11. 2021 – 3 K 6/20

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Kürzung des Kapitalwerts von Leistungsauflagen nach § 14 Abs. 2 BewG

BewG § 14 Abs. 1, 2
Ist bei der Ermittlung der Gegenleistung einer gemischten Grundstücksschenkung unter Nutzungs-, Duldungs- und Leistungsauflagen auch der Kapitalwert der Leistungsauflage nach § 14 Abs. 2 BewG zu kürzen – Findet seit der Erbschaftsteuerreform 2009 noch eine Unterscheidung zwischen Nutzungs-, Duldungs- und Leistungsauflagen statt – Liegt insoweit eine Divergenz zur bisherigen Rechtsprechung des BFH (z. B. Urt. v. 17. 10. 2001 – II R 72/99, BStBl II 2002, 25 = ZfIR 2002, 405) vor? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: II R 11/21
Vorinstanz: FG Hamburg v. 27. 5. 2020 – 3 K 122/18

Reichweite der Bindungswirkung für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwerte

ErbStG § 14 Abs. 1 Satz 1; AO § 182 Abs. 1 Satz 1
Erstreckt sich die Bindungswirkung gesondert festgestellter Grundbesitzwerte für Zwecke der Schenkungsteuer im Falle von Nachschenkungen auch auf die Berücksichtigung der Werte im Rahmen von § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 35/21
Vorinstanz: FG Hannover v. 25. 8. 2021 – 3 K 112/19
ZfIR 2022, 347

Gewerbesteuer

Hinzurechnung von Standplatzgebühren zum Gewinn

GewStG § 8 Nr 1/e
Stellen die angemieteten Standplätze für mobile Verkaufsstände zur Erbringung von gastronomischen Leistungen fiktives Anlagevermögen i. S. v. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dar? – Sind diese Standgebühren für kurzfristige Anmietungen im Rahmen der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages hinzuzurechnen? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: III R 39/21
Vorinstanz: FG Leipzig v. 16. 11. 2021 – 1 K 854/21

Grunderwerbsteuer

Überführung von Flurstücken in eine einheitliche WEG als Tausch von Miteigentumsanteilen

GrEStG § 1 Abs. 5
Auflösung von bestehenden Wohneinheiten mit anschließender Umwandlung in Miteigentumsanteile, Angleichung dieser Miteigentumsanteile und flächenmäßige Neuaufteilung in eine entstehende Wohnungseigentümergemeinschaft als Tausch i. S. d. § 1 Abs. 5 GrEStG (der Kläger beruft sich auf die Bereinigung einer verworrenen Miteigentümerstruktur, die eine gesetzliche Regelungslücke darstellt und nachfolgend keine Belastung mit Grunderwerbsteuer rechtfertigt)? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 30/21
Vorinstanz: FG Köln v. 30. 6. 2021 – 5 K 2704/18

Steuerbefreiung bei Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

GrEStG § 6a
Ist die Ausgliederung des Unternehmens eines Einzelkaufmanns auf eine neu gegründete GmbH nach § 6a GrEStG begünstigt? – Revision des Finanzamts vom BFH zugelassen
BFH: II R 2/22
Vorinstanz: FG Leipzig v. 30. 6. 2021 – 2 K 121/21

Verlängerung eines Erbbaurechts

GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, §§ 8, 9; BewG § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 3
Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einer Verlängerung eines Erbbaurechts – Ist der kapitalisierte Erbbauzins der Verlängerungsjahre (auch) zwischen dem notariellen Abschluss (Besteuerungszeitpunkt) bis zum Beginn des Verlängerungszeitpunkts des Erbbaurechts abzuzinsen (im konkreten Fall wurde mit notariellem Vertrag in 2018 eine Laufzeitverlängerung des Erbbaurechts um 44 Jahre beginnend ab 1. 1. 2071 vereinbart)? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: II R 3/22
Vorinstanz: FG Kassel v. 30. 9. 2020 – 5 K 235/19

Veräußerung eines Erbbaurechts

GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2
Ist der Wert eines Nießbrauchrechts bei der Veräußerung eines Erbbaurechts als Gegenleistung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn der Nießbrauch bereits wirksam bestellt war und die Eintragung von dem Grundstückseigentümer und dem bisherigen Erbbauberechtigten (ohne Beteiligung des Erbbaurechterwerbers) bewilligt und beantragt wurde – Ist es zudem entscheidungserheblich, ob der Nießbrauch während des gesamten Erbbaurechtzeitraums besteht? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: II R 5/22
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 4. 3. 2021 – 12 K 12271/19

Anteilsvereinigung

GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1; AO § 163
Zurechnung einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als sog. RETT-Blocker bei § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG – Durfte der Kläger zum Zeitpunkt der Anteilsübertragungen (Jahr 2012) in die durch die Rechtsprechung und Finanzverwaltung gesicherte Auslegung des Anteils-Begriffs für die Ebene der zwischengeschalteten Personengesellschaft vertrauen? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 7/22
Vorinstanz: FG Kassel v. 27. 1. 2022 – 5 K 640/20

Grunderwerbsteuer auf Sonderwünsche des Käufers einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung

GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 Nr. 1
Stellt die nachträglich mit dem Bauträger getroffene Vereinbarung über Sonderleistungen – abweichend der bisherigen Baubeschreibung (Bodenbelag, Badausstattung, Türen) – nach Erwerb einer noch nicht errichteten Eigentumswohnung eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung dar? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: II R 15/22
Vorinstanz: FG Bremen v. 9. 8. 2021 – 2 K 77/21 (1)

Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Überschreiten der sog. Drei-Objekt-Grenze

GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2; EStG § 15 Abs. 2
1. Ist das Verwalten und Nutzen bei der Anwendbarkeit der erweiterten Grundbesitzkürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG mit privater Vermögensverwaltung gleichzusetzen – Hat die „En-bloc-Veräußerung“ die Grenzen privater Vermögensverwaltung überschritten – 2. Setzt der gewerbliche Grundstückshandel eine nachhaltige Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG voraus – 3. Sind Verkäufe anderer Objektgesellschaften bei der Prüfung der Nachhaltigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG aufgrund des Durchgriffsverbots nicht zuzurechnen? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: III R 12/22
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 18. 1. 2022 – 8 K 8008/21
ZfIR 2022, 348

Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnis

GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
Ist der grunderwerbsteuerliche Tatbestand i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG für den Mitgesellschafter erfüllt, wenn er als Treuhänder fungiert, um unter Finanzierungsgesichtspunkten die betreffenden Anteile für den Treugeber zu halten? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 29/21
Vorinstanz: FG Stuttgart v. 9. 7. 2021 – 5 K 3153/20

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Einbringung von Grundstücken aus einer Erbengemeinschaft in eine andere Gesamthandsgemeinschaft

GrEStG § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 2
Übertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand mit Personen- und Beteiligungsidentität mit nachfolgender Übertragung eines Flurstücks gegen Ermäßigung der Gesellschaftsbeteiligung – Zur Frage, ob die Auskehrung des Flurstücks zum Alleineigentum an einen Gesellschafter zum anteiligen Entfall der Begünstigung nach § 6 Abs. 3 GrEStG (in Höhe der Differenz zwischen seiner bisherigen und neuen Beteiligungshöhe) bei allen übrigen der neugegründeten GbR zugeordneten Grundstücke führt – Kann § 7 Abs. 2 GrEStG nicht zur Anwendung gelangen, da die anderen Flurstücke mit dem ausgekehrten Flurstück (Baulandqualifikation) keine wirtschaftliche Einheit bilden? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 42/21
Vorinstanz: FG Köln vom 6. 10. 2021 – 5 K 756/20

Nachträglicher Wegfall der Grunderwerbsteuerbefreiung aufgrund Anteilsverminderung im Insolvenzplan

GrEStG § 5 Abs. 2, 3; InsO § 38
Wie verhalten sich das Insolvenzrecht und das Steuerrecht zueinander, wenn es erst durch die Umsetzung des Insolvenzplans (anteilige Anteilsübertragung) zum (rückwirkenden) anteiligen Ausschluss des Befreiungstatbestands des § 5 Abs. 2 GrEStG durch § 5 Abs. 3 GrEStG kommt, welcher zur Begründung des Grunderwerbsteueranspruchs führt? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 50/21
Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 12. 8. 2021 – 11 K 2335/19 GE, AO

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstückseinbringung in Zweckverband

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2/b, § 4 Nr. 1
Im Rahmen der interkommunalen Errichtung eines Gewerbegebiets wurde ein Zweckverband zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens durch die beteiligten Gemeinden gegründet – Sind unter Berufung auf den Sinn und Zweck und der Zusammenschau der Steuerbefreiungsvorschriften aus § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG als auch § 4 Nr. 1 GrEStG in der jeweiligen Fassung des Streitjahres 2014 die von den Gemeinden und privaten Personen in den Zweckverband eingebrachten Grundstücke von der Grunderwerbsbesteuerung auszunehmen? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: II R 4/22
Vorinstanz: FG Kassel v. 22. 10. 2020 – 5 K 1676/15

Umsatzsteuer

Änderung der Steuerfestsetzung nach § 27 Abs. 19 UStG in einem Bauträgerfall UStG § 27 Abs. 19; BGB § 195, § 199 Abs. 1 Nr. 2

1. Gilt die einschränkende Rechtsprechung des BFH zu § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG auch für den Veranlagungszeitraum 2009 ? – 2. Welche Auswirkungen hat das Bestehen der Einrede der Verjährung auf das Erfordernis eines abtretbaren Anspruchs ? – 3. Zu den zeitlichen Vorgaben für die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des betroffenen Bauleistenden nach § 27 Abs. 19 Satz 3 ff. UStG – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: V R 24/21
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 24. 6. 2021 – 2 K 5261/15

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