ZfIR 2021, 341

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 1020 Abs. 163. Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grunddienstbarkeitsberechtigten auf regelmäßiges Schließen einer Toreinfahrt BGB§ 1004 BGB§ 1020 BGH, Urt. v. 16.04.2021 – V ZR 17/20 (OLG Celle)BGHUrt.16.4.2021V ZR 17/20OLG Celle

Leitsatz des Gerichts:

Das lediglich allgemeine, von einem konkreten Sicherungsbedürfnis losgelöste Interesse des Eigentümers, sein mit einem Wegerecht belastetes Grundstück einzufrieden, kann für sich genommen einen Anspruch gegen den dienstbarkeitsberechtigten Nachbarn, ein auf dem Weg an der gemeinsamen Grundstücksgrenze angebrachtes Tor nach jeder Durchfahrt zu schließen, nicht begründen; vielmehr sind das Einfriedungsinteresse des Eigentümers und das Interesse des Berechtigten an der ungehinderten Ausübung seines Wegerechts unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls gegeneinander abzuwägen.

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