RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
BFH: Zur Steuerpflicht bei kurzzeitiger Vermietung
Verkauft der Steuerpflichtige eine Immobilie, die er vor weniger als zehn Jahren entgeltlich erworben und seitdem zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, muss er den Veräußerungsgewinn auch dann nicht versteuern, wenn er die Wohnung im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet hatte, so der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung (Urt. v. 3. 9. 2019 – IX R 10/19).
(PM BFH Nr. 16 v. 26. 3. 2020)