ZfIR 2020, 254

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 2159. Kein Abzug von Schadensersatzzahlung als Werbungskosten bei fehlendem vorrangigen Veranlassungszusammenhang zu vermieteter Parzelle EStG§ 9 EStG§ 21 FG Münster, Urt. v. 13.08.2019 – 2 K 3686/18 E (nicht rechtskräftig)FG MünsterUrt.13.8.20192 K 3686/18 Enicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Eigentümer mehrerer Parzellen kann eine Schadensersatzzahlung, die aufgrund seiner Weigerung zur Abgabe einer Baulasterklärung zu Gunsten einer weiteren, ihm nicht gehörenden Parzelle fällig geworden ist, nicht als Werbungskosten geltend machen, wenn die von der Baulast betroffene Parzelle nicht vermietet ist.
2. Auch wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang der Schadensersatzleistungen zu einer vermieteten Parzelle gegeben ist, ist auf den bei wertender Betrachtung vorrangigen Veranlassungszusammenhang abzustellen.

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