ZfIR 2019, 249

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGG Art. 14 Abs. 1; FlurbG § 88 Nr. 3 Satz 354. Zur Geltendmachung entschädigungsfähiger Nachteile nach FlurBerG aufgrund vorläufigen Besitzentzugs GGArt. 14 FlurbG§ 88 BGH, Urt. v. 31.01.2019 – III ZR 186/17 (OLG Naumburg)BGHUrt.31.1.2019III ZR 186/17OLG Naumburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Solange das Gesetz einem Einzelnen einen Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Subvention gewährt, stellt es einen entschädigungspflichtigen Eingriff in eine nach Art. 14 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte Rechtsposition dar, wenn dieser Anspruch infolge des enteignenden Zugriffs auf ein Grundstück oder einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb in Fortfall gerät.
2. Entgeht dem Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs aufgrund eines vorläufigen Besitzentzugs die Möglichkeit, mithilfe der Aktivierung von Zahlungsansprüchen eine Betriebsprämie nach Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. 1. 2009 zu erhalten, stellt dies einen nach § 88 Nr. 3 Satz 3 FlurbG entschädigungsfähigen Nachteil dar.
3. Dies gilt auch dann, wenn ein Betriebsinhaber in der Zeit des Besitzentzugs für die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen über keine Zahlungsansprüche verfügt hat, weil er im Hinblick auf die hoheitliche Inanspruchnahme von einem ihm tatsächlich möglichen Erwerb von Zahlungsansprüchen abgesehen hat.

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