RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
Wohnimmobilienverwalter: Neuer MaBV-Entwurf
Der im Bundesrat vorliegende aktualisierte Verordnungsentwurf der MaBV, der die Anforderungen an eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Weiterbildungspflicht für Makler und Wohnimmobilienverwalter regeln soll, sieht eine Änderung der Informationspflicht vor. So müssen Verwalter nun nicht mehr wie ursprünglich geplant beim ersten Geschäftskontakt schriftlich über ihre beruflichen Qualifikationen informieren, sondern auf Anfrage. Die Angaben können auch auf der Internetseite bereitgestellt werden. Ferner wurde die Nachweispflicht hinsichtlich der Weiterbildung mit dem Weiterbildungszeitraum zusammengeführt, so dass nun der Nachweis erstmalig zum 31. 1. 2021 für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 abzugeben ist und damit zu einem geringeren Verwaltungsaufwand führt.
Auch die Weiterbildung für Mitarbeiter muss nicht einzeln, sondern kann durch eine Bestätigung des Gewerbetreibenden nachgewiesen werden. Das Themenspektrum der Weiterbildung wurde um die Bereiche Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung, Wohnflächenverordnung sowie Grundzüge des Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts erweitert. Der Verordnungsentwurf greift damit einige Anregungen des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) auf.
Die Bundesratsabstimmung zum geänderten Verordnungsentwurf soll im April erfolgen.
(Quelle: PM DDIV v. 23. 3. 2018)