RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
VG Berlin: Auskunftspflicht zu Berliner Ferienwohnungen
Internetportale müssen dem Land Berlin anonyme Inserate zu Ferienwohnungen offenlegen. Die deutsche Niederlassung einer weltweiten Online-Plattform zur Vermittlung von Unterkünften ist aber die falsche Adressatin eines Auskunftsverlangens. Der betroffene Bezirk in Berlin dürfe auf der Grundlage des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum Auskunft von Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes verlangen. Das betroffene Inserat gebe Anlass für ein Auskunftsverlangen, weil auch die tageweise Vermietung der Hauptwohnung während der eigenen Abwesenheit genehmigungsbedürftig sei, so das VG Berlin (Urt. v. 14. 3. 2018 – VG 6 K 676.17). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg zugelassen.
(Quelle: PM VG Berlin 6/2018 v. 14. 3. 2018)