RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
VG Berlin: Illumination des Berliner Fernsehturms
Die Rechtmäßigkeit der Versagung einer denkmalrechtlich erforderlichen Genehmigung für eine beabsichtigte Illumination eines Baudenkmals aus einem bestimmten einmaligen Anlass kann nach Zeitablauf grundsätzlich nicht nachträglich gerichtlich überprüft werden (VG Berlin, Urt. v. 19. 2. 2018 – VG 19 K 444.17). Es handele sich bei der denkmalrechtlichen Entscheidung zur Illumination eines Baudenkmals jeweils um einen Einzelfall, so das VG Berlin.
Geklagt hatte die Eigentümerin des Berliner Fernsehturms, die im März 2017 aus Anlass der Umstellung des TV-Sendestandards DVV-T auf DVB-T2 den Turm für vier Stunden grün beleuchten wollte. Das VG wies die Klage mangels Wiederholungsgefahr schon als unzulässig ab, denn das denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren sei durch eine Abwägung aller konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls geprägt.
(Quelle: PM VG Berlin 7/2018 v. 16. 3. 2018)