RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2017
Aktuell
Gesetzgebung: Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und WEG-Verwalter
Um eine Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 29. 3. 2017. Die Sachverständigen werden zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum (18/10190) Stellung nehmen.
Mit dem Gesetz soll die Qualität der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen verbessert werden. Die Bundesregierung will daher vorschreiben, dass Immobilienmakler einen Sachkundenachweis erbringen müssen, ehe sie eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten. Wohnungseigentumsverwalter müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Und mit der Einführung eines Sachkundenachweises sollen Wohneigentumsverwalter und auch Mitarbeiter von Kreditinstituten einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten. Die Gebühr für die Ablegung der bei den Industrie- und Handelskammer abzulegenden Prüfung soll rund 400 € betragen.
Außerdem geht es in der öffentlichen Anhörung um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8084). Danach soll die Bundesregierung ein Wohnungseigentumsgesetz vorlegen, das die Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften festschreibt, die Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung stärkt und Qualifizierungsnachweise für Immobilienmakler und Verwalter vorschreibt.
(Quelle: hib Nr. 191/2017 vom 27. 3. 2017)