ZfIR 2017, 259

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 15 Abs. 2 Satz 158. Ausnahme vom strengen sachenrechtlichen Objektbegriff beim gewerblichen Grundstückshandel EStG§ 15 BFH, Urt. v. 21.07.2016 – X R 56-57/14 (FG Stuttgart)BFHUrt.21.7.2016X R 56-57/14FG Stuttgart

Leitsätze der Redaktion:

1. Die an das bürgerliche Recht anknüpfende Bestimmung des „Objekts“ zur Bestimmung der Drei-Objekt-Grenze wird durch wirtschaftliche Gesichtspunkte unter Beachtung der Verkehrsanschauung geprägt.
2. Wird danach im Zeitpunkt der Veräußerung eines Objekts, wenn auch nicht in der gleichen Urkunde, zusätzlich die Aufteilung des Sondereigentums des Objekts vereinbart und verpflichtet sich darüber hinaus der Verkäufer, die bis dahin vermieteten vier Wohnungen geräumt zu übergeben, ist von einer Ausnahme zum ansonsten anzuwendenden strengen sachenrechtlichen Objektbegriff auszugehen; der Vorgang ist als Veräußerung von vier Objekten zu werten.

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