ZfIR 2015, 272

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3, § 20; ZPO § 570 Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 560. Aussetzung der Vollziehung bei drohendem Rangverlust öffentlicher Grundstückslasten (hier: Abwasserbeitrag)ZVG§ 10ZVG§ 20ZPO§ 570VwGO§ 80OVG Berlin, Beschl. v. 14.01.2015 – OVG 9 S 44.14 (VG Frankfurt/O.)OVG BerlinBeschl.14.1.2015OVG 9 S 44.14VG Frankfurt/O.

Leitsätze der Redaktion:

1. Wird der auf einem Grundstück als öffentliche Last ruhende geforderte Abwasserbeitrag durch die aufschiebende Wirkung einer Klage akut vom Rangverlust bedroht, da es nicht möglich wäre, die vollstreckungsrechtliche Beschlagnahme des Grundstücks zu erwirken, kann die ausnahmsweise Aussetzung der Vollziehung der Klage erfolgen.

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