ZfIR 2015, 271

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 323 Abs. 1; InsO § 144 Abs. 152. Keine Löschung vorrangiger Auflassungsvormerkung bei nicht zu erklärendem Rücktritt (von erstem Grundstückskaufvertrag) aufgrund fehlender Rückgewähr empfangenen Kaufpreises nach insolvenzrechtlicher AnfechtungBGB§ 323BGB§ 144BGH, Urt. v. 08.01.2015 – IX ZR 300/13 (OLG Naumburg)BGHUrt.8.1.2015IX ZR 300/13OLG Naumburg

Leitsatz des Gerichts:

Ein Grundstücksverkäufer, dessen Kaufpreisforderung durch Zahlungen eines Dritten erfüllt worden ist, welche der Insolvenzverwalter über des Vermögen des Dritten nach Verfahrenseröffnung angefochten hat, kann dem Grundstückskäufer erst dann eine Frist zur Erfüllung der wieder aufgelebten Kaufpreisforderung setzen und den Rücktritt vom Vertrag androhen, wenn der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch erfüllt ist.

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