ZfIR 2014, 265

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 550, 578 Abs. 253. Anforderungen an die Wahrung der mietvertraglichen Schriftform bei Geschäftsübertragung als „asset deal“BGH, Urt. v. 11.12.2013 – XII ZR 137/12 (OLG Köln)BGHUrt.11.12.2013XII ZR 137/12OLG Köln

Leitsätze der Redaktion:

1. Die vertragliche Auswechslung eines Mieters in einem Mietvertrag, der wegen seiner Laufzeit der Schriftform des § 550 BGB bedarf, erfordert ebenfalls die Einhaltung der Schriftform, wenn die Laufzeit erhalten bleiben soll.
2. Bei einem sog. asset-deal, bei dem im Zuge des Erwerbs der Gesamtheit einzelnder Wirtschaftsgüter der Käufer in die vom Verkäufer geschlossenen (Miet-)verträge eintreten soll, ist in oder neben dem Kauf- und Übertragungsvertrag der Mieterwechsel dergestalt zu beurkunden, dass sich die vertragliche Stellung des neuen Mieters im Zusammenhang mit dem zwischen dem vorherigen Mieter und dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag ergibt.

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