ZfIR 2014, 257

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 139Keine Hinweispflicht des Vollstreckungsgerichts hinsichtlich Regel-Ausnahme-Verhältnis von Einzel- zu GesamtausgebotZPO§ 139BGH, Beschl. v. 10.10.2013 – V ZB 181/12 (LG Karlsruhe)BGHBeschl.10.10.2013V ZB 181/12LG Karlsruhe

Leitsatz des Gerichts:

Die zivilprozessuale Hinweispflicht gem. § 139 ZPO gilt auch im Verfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz. Sie erfordert aber nicht allgemeine Ausführungen über die Rechte der Beteiligten, sondern kommt in erster Linie zum Tragen, wenn das Gericht Anlass zu der Annahme hat, dass ein Beteiligter die Rechtslage falsch einschätzt und ihm deshalb ein Rechtsnachteil droht.

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