ZfIR 2014, 247

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1170 Abs. 1Rechtsschutzbedürfnis zur Durchführung eines Aufgebotsverfahrens bei fehlendem Nachweis über Erben des eingetragenen verstorbenen GläubigersBGB§ 1170BGH, Beschl. v. 14.11.2013 – V ZB 204/12 (OLG Naumburg)BGHBeschl.14.11.2013V ZB 204/12OLG Naumburg

Leitsatz des Gerichts:

Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für die unbekannten Erben ein Nachlasspfleger bestellt und von diesem die Bewilligung der Löschung des Grundpfandrechts verlangt werden könnte.

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