ZfIR 2013, 249
Leitsätze der Redaktion:
1. Für eine erneute Zulassung zur Rechtsanwaltschaft muss der (ehemalige) Anwalt, dem die Zulassung wegen Vermögensverfalls entzogen worden ist, nachweisen, dass es ihm infolge zwischenzeitlich eingetretener Umsände gelungen ist, den Vermögensverfall nachhaltig zu beseitigen.
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