ZfIR 2013, 248

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtGG Art. 103 Abs. 1; BGB § 32052. Verfahrensrechtliche Berücksichtigung der Verschlechterung des Gebäudes vor Gefahrübergang bei geltend gemachtem Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichtzahlung des KaufpreisesBGH, Urt. v. 20.12.2012 – V ZR 97/12 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.20.12.2012V ZR 97/12OLG Frankfurt/M.

Leitsatz der Redaktion:

Macht der Verkäufer klageweise den Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag geltend, weil der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt, ist der vom Käufer geltend gemachte Einwand, der Bauzustand des Gebäudes habe sich durch das Eindringen von Wasser nach Vertragsschluss aber vor Gefahrübergang erheblich verschlechtert, vom Gericht in dem Verfahren zu berücksichtigen, sofern es in einem Parallelverfahren als Hinweis hierauf Bezug genommen hat. Andernfalls wird der Anspruch des Käufers auf rechtliches Gehör verletzt.

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