ZfIR 2012, A 5

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Neues Förderprogramm für KWK-Anlagen bis 20 kWel

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert das am 17.1.2012 vom Bundesumweltministerium in Kraft gesetzte Programm zur Förderung von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW (20 kWel).
Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1 500 €, große Anlagen mit 19 kWel 3 450 €.
Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen im Rahmen eines Wartungsvertrages betreut werden.
Förderfähig sind alle KWK-Anlagen, die auf der „Liste der förderfähigen Anlagen“ des BAFA enthalten sind.
Der Zuschuss kann ab dem 1.4.2012 beim BAFA beantragt werden.
(Quelle: Pressemitteilung der BAFA vom 27.1.2012 und www.bafa.de)

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