ZfIR 2012, 251

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 71 Abs. 2 Satz 1; InsO § 89 Abs. 155. Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine den Antrag auf Berichtigung einer von Anfang an unrichtigen Eintragung beanstandenden ZwischenverfügungOLG Hamm, Beschl. v. 07.12.2011 – 15 W 26/11 (AG Bad Oeynhausen)OLG HammBeschl.7.12.201115 W 26/11AG Bad Oeynhausen

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird der Antrag auf Berichtigung einer Eintragung mit einer Zwischenverfügung dahin beanstandet, der geltend gemachte Nachweis der ursprünglichen Unrichtigkeit der Eintragung sei noch nicht hinreichend geführt, so ist eine dagegen gerichtete Beschwerde nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO unzulässig.

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