ZfIR 2012, 238

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012RechtsprechungVertragsrechtInsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, § 55 Abs. 1, §§ 103, 108Keine Aufrechnung einer Insolvenzforderung gegen einen Entgeltanspruch der Masse aus der Fortführung eines Dauerschuldverhältnisses durch den InsolvenzverwalterInsO§ 96InsO§ 55InsO§ 103InsO§ 108BGH, Urt. v. 20.10.2011 – IX ZR 10/11 (LG Göttingen)BGHUrt.20.10.2011IX ZR 10/11LG Göttingen

Leitsätze des Gerichts:

1. Erfüllt der Insolvenzverwalter ein Dienstverhältnis des Schuldners weiter, so kann gegen die Entgeltforderung der Masse nicht mit einer Insolvenzforderung aufgerechnet werden (im Anschluss an BGHZ 86, 382 = ZIP 1983, 332).
2. Ein Dienstverhältnis des Schuldners besteht nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, wenn die Dienstleistung nur durch Begründung erheblicher Masseschulden erbracht werden kann.

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