ZfIR 2011, 265

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGKG § 2160. Keine Kostenerstattung für Sachverständigen bei vermeidbaren Ortstermin im ZwangsversteigerungsverfahrenLG Tübingen, Beschl. v. 08.09.2010 – 5 T 285/10 (AG Reutlingen)LG TübingenBeschl.8.9.20105 T 285/10AG Reutlingen

Leitsätze des Einsenders:

1. Im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach § 74a ZVG sind Kosten des Gutachters für einen Ortstermin nicht erstattungsfähig, wenn dem Gutachter die Verfahrensaufhebung auch nur sehr kurzfristig (1 Tag) bekannt wird.

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