ZfIR 2011, 251

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungVertragsrechtBGB § 573 Abs. 2 Nr. 2Keine Kündigung eines Wohnraummietvertrags durch Personenhandelsgesellschaft wegen Eigenbedarfs ihrer GesellschafterBGB§ 573BGH, Urt. v. 15.12.2010 – VIII ZR 210/10 (LG Hamburg)BGHUrt.15.12.2010VIII ZR 210/10LG Hamburg

Leitsatz des Gerichts:

Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraummietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen.

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