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Gesetzentwürfe: Neue Aufgaben für Notare
Der Bundesrat will Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare übertragen, um die Justiz zu entlasten. Dazu hat Anfang März zwei Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag eingebracht.
Angesichts knapper finanzieller und personeller Ressourcen sollen die Gerichte von Aufgaben befreit werden, die nicht zum unabdingbaren Kernbereich der Rechtsprechung gehören. Dazu zählen nach Ansicht der Länder vorrangig Tätigkeiten auf dem Gebiet des Nachlasswesens.
Eine Öffnungsklausel soll es den Ländern ermöglichen, künftig Zuständigkeiten des Nachlassgerichts erster Instanz auf Notare zu übertragen. Um eine Zersplitterung des Rechts zu vermeiden, ist die Öffnungsklausel so ausgestaltet, dass sie nur eine Übertragung der gesamten Aufgaben ermöglicht; die Übertragung von Teilaufgaben wäre nicht zulässig. Machen die Länder von der Öffnungsklausel Gebrauch, würde der Notar faktisch zum Nachlassgericht und übernähme damit von der Nachlasssicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur Überwachung von Testamentsvollstreckern alle insoweit vorzunehmenden Handlungen. Neben dieser zentralen Bestimmung sieht der Gesetzentwurf auch die unmittelbare Übertragung weiterer Aufgaben aus anderen Rechtsbereichen vor.
Um die Zuständigkeitsübertragung auf die Notare verfassungsrechtlich abzusichern, schlägt der Bundesrat neben einfachgesetzlichen Änderungen eine Ergänzung des Grundgesetzes vor.
Die Beschlüsse entsprechen inhaltlich zwei Gesetzentwürfen, die der Bundesrat bereits im März 2008 in den Bundestag eingebracht hatte. Diese sind wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a)—- Drucksache 44/10 (Beschluss).
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare – Drucksache 45/10 (Beschluss).
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates Nr. 32/2010 vom 5.3.2010)