ZfIR 2010, 255

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGBO §§ 31, 71, 74; ZPO § 86760. Formlose Teilzurücknahme des Antrags auf Eintragung einer Zwangshypothek auf einem statt zunächst auf mehreren Grundstücken im BeschwerdeverfahrenOLG München, Beschl. v. 01.12.2009 – 34 Wx 114/09OLG MünchenBeschl.1.12.200934 Wx 114/09

Leitsatz des Gerichts:

Die Erklärung des Gläubigers, dass statt der ursprünglich beantragten Eintragung einer Zwangshypothek auf mehreren Grundstücken nunmehr die Eintragung einer Zwangshypothek auf einem dieser Grundstücke beantragt wird, ist als bloße Einschränkung des ursprünglichen Antrags anzusehen, die auch noch im Beschwerdeverfahren formlos zulässig ist (Anschluss an KG HRR 1934 Nr. 1056).

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