ZfIR 2010, 255

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGKG § 21 Abs. 1 Satz 1 analog59. Keine Kostenerhebung bei tatsächlicher Inanspruchnahme einer Partei als Folge unrichtiger SachbehandlungOLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.01.2010 – 11 W 43/09 (LG Karlsruhe)OLG KarlsruheBeschl.18.1.201011 W 43/09LG Karlsruhe

Leitsatz des Gerichts:

Zahlt der Kostenbeamte nach einer Verfahrensunterbrechung gem. § 240 ZPO versehentlich einen für ein Sachverständigengutachten erhobenen Gerichtskostenvorschuss an den insolventen Vorschusspflichtigen zurück, obwohl der Vorschuss durch Sachverständigenkosten teilweise verbraucht ist, sind die Kosten bei der nicht vorschusspflichtigen Klagepartei in analoger Anwendung des § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht zu erheben.

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