ZfIR 2010, 255

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtBGB §§ 705, 706 Abs. 3; EStG 1997 § 4 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b58. Abzug von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer bei Ehegatten nur bis zum anteiligen HöchstbetragBFH, Urt. v. 23.09.2009 – IV R 21/08 (FG Hannover)BFHUrt.23.9.2009IV R 21/08FG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Nutzen Ehegatten einen Raum in einem von ihnen bewohnten und in ihrem Miteigentum stehenden Haus, um Dienstleistungen zur Förderung des Gesellschaftszwecks einer zwischen ihnen bestehenden Personengesellschaft zu erbringen, so sind ihnen die auf diesen Raum entfallenden und von ihnen getragenen Aufwendungen (AfA, Schuldzinsen, Energiekosten) nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zuzuordnen.

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