ZfIR 2010, 251

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtInsO §§ 61, 60Keine Haftung des Insolvenzverwalters für Vergütungsausfall des auf seinen Antrag hin bestellten ZwangsverwaltersInsO§ 61InsO§ 60BGH, Urt. v. 10.12.2009 – IX ZR 220/08 (LG Neuruppin, ZIP 2010, 242)BGHUrt.10.12.2009IX ZR 220/08LG Neuruppin,ZIP 2010, 242

Leitsätze des Gerichts:

1. Können die Vergütung und Auslagen eines Zwangsverwalters aus der Insolvenzmasse nicht oder nicht voll erfüllt werden, so haftet der Insolvenzverwalter hierfür dem Zwangsverwalter nicht deswegen, weil er die Zwangsverwaltung beantragt hatte.
2. Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Haftung für Ausfallansprüche des mit der Verwaltung eines massezugehörigen Grundstücks beauftragten Zwangsverwalters.

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