ZfIR 2010, 239

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 472,875, 1094, 1098 Abs. 1 Satz 1; GBO § 46Kein einseitiger Verzicht eines Mitberechtigten auf subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht nach Teilung des GrundstücksBGB§ 472BGB§ 1094BGB§ 1098GBO§ 46OLG München, Beschl. v. 24.07.2009 – 34 Wx 50/09 (rechtskräftig)OLG MünchenBeschl.24.7.200934 Wx 50/09rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei Teilung des herrschenden Grundstücks nach Begründung eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts kann das Grundbuchamt nicht angewiesen werden, die Teilung auf dem Blatt des dienenden Grundstücks zu vermerken (wie BayObLGZ 1995, 153).
2. Der Mitberechtigte eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts kann nicht wirksam auf seinen Anteil verzichten. Demnach kommt auch die Löschung eines ideellen Anteils am Recht grundbuch rechtlich nicht in Betracht.

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