ZfIR 2009, 253

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 28 Abs. 1, § 21 Abs. 4, § 16 Abs. 2; KAG NW § 655. Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers, nicht der Wohnungseigentümergemeinschaft für auf Grundlage einer kommunalen Satzung i. V. m. § 6 KAG NW erhobene BenutzungsgebührenOLG Hamm, Beschl. v. 20.01.2009 – 15 Wx 164/08 (LG Dortmund)OLG HammBeschl.20.1.200915 Wx 164/08LG Dortmund

Leitsätze des Gerichts:

1. Die auf der Grundlage des § 6 KAG NW erlassenen kommunalen Satzungen über Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Abwasserentsorgung knüpfen die Gebührenpflicht an das Eigentum des Grundstücks an und begründen damit eine Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer, nicht aber der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft.

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