ZfIR 2009, 237

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009RechtsprechungVertragsrechtZPO § 301; BGB § 542 Abs. 1 a.F.Kein Teilurteil über fristlose Kündigung bei Gefahr widersprechender Entscheidung bezüglich anhängiger Widerklage wegen MietzinsansprüchenBGH, Urt. v. 21.01.2009 – XII ZR 21/07 (OLG Köln)BGHUrt.21.1.2009XII ZR 21/07OLG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Über die Klage eines Mieters auf Feststellung, dass sein Mietverhältnis durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet worden ist, kann nicht durch Teilurteil entschieden werden, wenn der Vermieter widerklagend Mietzins für die Zeit vor oder nach dem angeblichen Beendigungstermin begehrt.

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