ZfIR 2008, 251

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung Rechtsprechung zum Vertragsrecht BGB §§ 307, 768; VOB/B § 17Unwirksamkeit einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Bauvertrag bei Sicherungsumfang von mehr als 15 % durch Überschneidung mit Gewährleistungsbürgschaft BGB§ 307 BGB§ 768 VOB/B§ 17 LG Wuppertal, Urt. v. 18.10.2007 – 17 O 88/07 (rechtskräftig)LG WuppertalUrt.18.10.200717 O 88/07rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in AGB ist unwirksam, wenn sie durch Überschneidung mit dem Sicherungszweck einer nach Abnahme zu stellenden Gewährleistungssicherheit zumindest vorübergehend zu einem kumulierten Anspruch auf Stellung von Sicherheiten in einem Umfang von mehr als 10 % des Werklohns führt.
2. Eine Sicherungsabrede in AGB, die die Stellung einer Bürgschaft unter Ausschluss der Rechte des Bürgen aus § 768 BGB vorsieht, ist unwirksam.
3. Auch wenn der Bürge entgegen der Sicherungsabrede nicht auf seine Rechte aus § 768 BGB verzichtet hat, führt die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zu einer Unwirksamkeit der Bürgschaft insgesamt.

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