ZfIR 2026, 291

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGG Art. 103 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 4; FGO § 9657. Aufwendungen für die Bestellung einer Grundschuld als abziehbare Betriebsausgaben nur bei betrieblicher – nicht gesellschaftsrechtlicher – Veranlassung GGArt. 103 EStG§ 4 FGO§ 96 BFH, Urt. v. 26.03.2026 – IV R 4/24 (FG Münster)BFHUrt.26.3.2026IV R 4/24FG Münster

Leitsätze des Gerichts:

1. Ist die Bestellung einer Grundschuld auf einem betrieblichen Grundstück durch den Betrieb der Personengesellschaft veranlasst, können Aufwendungen zur Abwendung der Zwangsverwaltung oder -versteigerung Betriebsausgaben darstellen. Hingegen ist ein solcher Betriebsausgabenabzug im Fall einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Grundschuldbestellung (Besicherung von Darlehen der Gesellschafter zum Erwerb der Kommanditanteile) regelmäßig ausgeschlossen.
2. Ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter muss damit rechnen, dass der (Voll-)Senat einen der vorläufigen Einschätzung des Berichterstatters widerstreitenden Rechtsstandpunkt einnimmt; eine Überraschungsentscheidung ist darin nicht zu erblicken (Bestätigung der Rechtsprechung).

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