ZfIR 2026, 291

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO §§ 22, 29 Abs. 1, § 35 Abs. 155. Nachweis der negativen Tatsache über Nichtgeltendmachung des Pflichtteils nach dem erstverstorbenen Erblasser grundsätzlich durch einfache (beglaubigte) Erklärung GBO§ 22 GBO§ 29 GBO§ 35 OLG Schleswig, Beschl. v. 13.03.2026 – 2 Wx 65/25 (rechtskräftig; AG Lübeck)OLG SchleswigBeschl.13.3.20262 Wx 65/25rechtskräftigAG Lübeck

Leitsatz des Gerichts:

Die Vorlage einer einfachen Erklärung in der Form des § 29 Abs. 1 GBO erbringt nicht ohne weiteres den Nachweis einer für die Erbfolge erforderlichen negativen Tatsache – hier der Nichtgeltendmachung des Pflichtteils nach dem erstverstorbenen Erblasser (§ 35 Abs. 1 GBO). Vielmehr hat das Grundbuchamt in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob eine ihm vorgelegte einfache Erklärung in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zum Nachweis der negativen Tatsache genügt. Erst wenn trotz der vorgelegten einfachen Erklärung in der Form des § 29 Abs. 1 GBO auf konkrete Anhaltspunkte gegründete Zweifel an der Erbfolge verbleiben, darf das Grundbuchamt zum Nachweis der Erbfolge die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses verlangen.

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