ZfIR 2026, 290

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 215, 320, 631 Abs. 1, 3, §§ 683, 670; ZPO § 287 Abs. 252. Ansprüche des Unternehmers und Einreden des Beststellers bei werkvertraglich vereinbarten Gartenbauarbeiten BGB§ 215 BGB§ 320 BGB§ 631 BGB§ 683 BGB§ 670 ZPO§ 287 OLG Schleswig, Urt. v. 22.04.2026 – 1 U 5/21 (nicht rechtskräftig; LG Lübeck)OLG SchleswigUrt.22.4.20261 U 5/21nicht rechtskräftigLG Lübeck

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Prüfung einer Rechnung über Werklohn durch den Besteller oder einen Bevollmächtigten führt nicht zu einem Anerkenntnis hinsichtlich des Prüfungsergebnisses. Hat der Besteller die von dem Unternehmer ermittelten Massen bei der Rechnungsprüfung bestätigt und ist die Überprüfung wegen nachfolgender Arbeiten nicht mehr möglich, kann der Besteller die abgerechneten Massen im Prozess über Werklohn deswegen bestreiten. Er muss aber zum Umfang der von ihm zugestandenen Massen vortragen und beweisen, dass diese nicht zutreffen.
2. Es ist nicht erforderlich, dass sich der Besteller ausdrücklich auf sein Zurückbehaltungsrecht aus § 641 Abs. 3, § 320 BGB beruft. Das Zurückbehaltungsrecht ist bereits dann zu beachten, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
3. Nach § 215 BGB kann der Besteller dem Werklohnanspruch sein Zurückbehaltungsrecht auch nach der Verjährung der Mängelrechte entgegenhalten, wenn die Mängel vor der Verjährung in Erscheinung getreten sind und daher das Leistungsverweigerungsrecht in unverjährter Zeit hätte geltend gemacht werden können. Dass das Zurückbehaltungsrecht vorher geltend gemacht worden ist, ist nicht erforderlich.
4. Ist das Werk abnahmereif, kann der Unternehmer auch ohne Abnahme auf die Zahlung des Werklohns klagen. Die Klage enthält dann konkludent den Antrag auf Verpflichtung des Bestellers zur Abnahme.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell