RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2025
Aktuell
BMJV: Leichtere Grundbucheinsicht beim Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen
Das Bundesministerium der Justiz hat eine Verordnung erlassen, mit der die Einsicht in das Grundbuch erleichtert werden soll. Ziel der Verordnung ist es, den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen zu erleichtern. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch.
Unternehmen, die Windenergie- oder Solaranlagen errichten oder Mobilfunk- oder Glasfasernetze ausbauen wollen, benötigen für ihre Vorhaben regelmäßig Informationen aus dem Grundbuch. Sie müssen insbesondere wissen, wem ein Grundstück gehört, das für eine entsprechende Anlage in Frage kommt. Die erlassene Verordnung stellt durch den nach § 43 GBV eingefügten § 43a GBV „Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen und Solaranlagen“ sicher, dass Grundbuchämter den Unternehmen Grundbucheinsicht gewähren (Grundbuchverfügung i. d. F. der Bekanntmachung v. 24. 1. 1995, die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung v. 24. 4. 2025 [BGBl 2025 I, Nr. 122] geändert worden ist.)
Für Betreiber und Projektierer von Windenergieanlagen an Land und von bestimmten Solaranlagen wird damit bestimmt, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch in der Regel vorliegt, wenn sie unter Nutzung der Grundstücke, für die die Grundbucheinsicht begehrt wird, solche Anlagen betreiben oder projektieren wollen. (BMJV, PM Nr. 12/2025 v. 11. 4. 2025, zul. geändert am 30. 4. 2025)