ZfIR 2025, 256

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBGB § 139; WEG § 19 Abs. 2 Nr. 4, § 28 Abs. 2 Satz 1Teilweise Ungültigkeiterklärung des Beschlusses über die Abrechnungsspitze BGB§ 139 WEG§ 19 WEG§ 28 BGH, Urt. v. 11.04.2025 – V ZR 96/24 (LG Dresden)BGHUrt.11.4.2025V ZR 96/24LG Dresden

Leitsätze des Gerichts:

1. Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage sind verteilungsneutral und dürfen nicht in die Abrechnungsspitze einfließen.
2. Der Beschluss über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse kann teil-ZfIR 2025, 257weise angefochten bzw. für ungültig erklärt werden. Vorauszusetzen ist, dass die Abrechnungsspitze eine rechnerisch selbstständige und abgrenzbare fehlerhafte Kostenposition enthält und anzunehmen ist, dass die Wohnungseigentümer den Beschluss auch mit dem unbeanstandet gebliebenen Teil gefasst hätten.

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