ZfIR 2024, 268

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBNotO § 15; BGB §§ 104 ff.54. Keine notarielle Kostenhaftung des unerkannt Geschäftsunfähigen auch bei Pflicht des Notars zum Tätigwerden (hier: abgebrochene Beurkundung) BNotO§ 15 BGB§§ 104 ff. KG, Beschl. v. 19.03.2024 – 9 W 59/22 (nicht rechtskräftig; LG Berlin)KGBeschl.19.3.20249 W 59/22nicht rechtskräftigLG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Eine Kostenhaftung des unerkannt Geschäftsunfähigen gegenüber einem Notar scheidet in entsprechender Anwendung der Schutzvorschriften der §§ 104 ff. BGB auch dann aus, wenn der Notar zu seinem Tätigwerden gem. § 15 BNotO verpflichtet ist.

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