ZfIR 2023, 289

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 650f, 650i Abs. 1 Alt. 1, § 650o Satz 251. Kein Verbrauchervertrag bei Einzelvergabe der Gewerke an verschiedene Unternehmen bei Neubau eines Bürogebäudes BGB§ 650f BGB§ 650i BGB§ 650o OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.01.2023 – 5 U 266/21 (nicht rechtskräftig; LG Düsseldorf)OLG DüsseldorfUrt.12.1.20235 U 266/21nicht rechtskräftigLG Düsseldorf

Leitsätze der Redaktion:

1. Auch ein Bürogebäude ist ein „Gebäude“ i. S. d. § 650i Abs. 1 Alt. 1 BGB.
2. Bei einer Einzelvergabe der Gewerke an verschiedene Unternehmen kann nicht von einem Verbraucherbauvertrag i. S. d. § 650i Abs. 1 Alt. 1 BGB ausgegangen werden.
3. Gibt es einen sachlichen und nicht allein vom Unternehmer veranlassten Grund für eine erst spätere und isolierte Beauftragung weiterer Gewerke, handelt sich nicht um eine Fallgestaltung, die i. S. d. § 650o Satz 2 BGB als eine Umgehung angesehen werden könnte.

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