ZfIR 2022, 298

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 9a Abs. 2, § 9b57. Fortbestehende Prozessführungsbefugnis einzelnen Wohnungseigentümers nach Äußerung des WEG-Verwalters gegenüber dem Gericht WEG§ 9a WEG§ 9b BGH, Beschl. v. 04.12.2021 – V ZR 106/21 (OLG Frankfurt/M.)BGHBeschl.4.12.2021V ZR 106/21OLG Frankfurt/M.

Leitsatz der Redaktion:

Enthält ein Schreiben des WEG-Verwalters (als das nach § 9b WEG vertretungsberechtigte Organ) an das Gericht keine eindeutige Äußerung, mit der dem klagenden Wohnungseigentümer die weitere Prozessführung in einem laufenden Verfahren untersagt wird, sondern beschränkt sich darauf, den bereits bekannten Inhalt eines viele Jahre vor Klageerhebung gefassten Beschlusses (hier: über die vorläufige Duldung des Verhaltens einer Mieterin) zu wiederholen, ist dem Gericht hinsichtlich der Prozessführung durch den Wohnungseigentümer kein entgegenstehender Wille der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Kenntnis gebracht worden.

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