ZfIR 2022, 269

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 RechtsprechungVertragsrechtBGB §§ 577, 463 f.Unwirksamkeit differenzierter Preisabrede zu Lasten des vorkaufsberechtigten Mieters BGB§ 577 BGB§§ 463 f. BGH, Urt. v. 23.02.2022 – VIII ZR 305/20 (KG ZfIR 2021, 27) +BGHUrt.23.2.2022VIII ZR 305/20KGZfIR 2021, 27

Leitsatz des Gerichts:

Die in einem Kaufvertrag über eine mit einem Vorkaufsrecht des Mieters belastete Eigentumswohnung zwischen dem Vor-ZfIR 2022, 270kaufsverpflichteten (Verkäufer) und dem Dritten (Erstkäufer) getroffene Abrede, wonach der Vorkaufsberechtigte (Mieter) einen höheren Preis zu bezahlen hat als der Erstkäufer, stellt eine in Bezug auf den höheren Preis unzulässige und deshalb insoweit unwirksame Vereinbarung zu Lasten Dritter dar. Das gilt auch dann, wenn der Erstkäufer – wie in der hier zu beurteilenden Preisabrede vorgesehen – den höheren Kaufpreis nur ausnahmsweise (unter bestimmten engen Voraussetzungen) zu entrichten hat, während der Vorkaufsberechtigte diesen bei Ausübung des Vorkaufsrechts stets schuldet.

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