ZfIR 2021, 297

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 22; BauGB § 15 Abs. 1 Satz 2, § 172 Abs. 2; BGB §§ 135, 136, 892 Abs. 1 Satz 253. Zum Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit bei beantragter Eintragung der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohn- und Teileigentum GBO§ 22 BauGB§ 15 BauGB§ 172 BGB§ 135 BGB§ 136 BGB§ 892 KG, Beschl. v. 08.04.2021 – 1 W 50 – 230/21 (rechtskräftig; AG Neukölln)KGBeschl.8.4.20211 W 50 – 230/21rechtskräftigAG Neukölln

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein vorläufiges Umwandlungsverbot nach § 15 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 172 Abs. 2 BauGB kann als relatives Verfügungsverbot auch noch nach (verbotswidriger) Begründung von Wohnungseigentum in die Wohnungsgrundbücher eingetragen werden.
2. Ist zumindest ein Wohnungseigentum an einen gutgläubigen Dritten veräußert worden, so ist die Begründung des Wohnungseigentums an dem Grundstück insgesamt auch der Gemeinde gegenüber absolut wirksam. Die Nichteintragung des Verfügungsverbots begründet dann auch auf den Grundbuchblättern der anderen Wohnungseigentumsrechte keine Grundbuchunrichtigkeit mehr.

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