ZfIR 2020, 215

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 245. Pflicht des Erstehers zur Sicherstellung der rechtzeitigen Zahlung von Hausgeld an die WEG WEG§ 16 WEG§ 28 LG Köln, Urt. v. 04.04.2019 – 29 S 189/18 (AG Köln)LG KölnUrt.4.4.201929 S 189/18AG Köln

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Erwerber von Wohnungseigentum – hier im Wege der Zwangsversteigerung – hat sich selbst darum zu kümmern, Kontakt zum Verwalter aufzunehmen, diesem seine jeweilige Anschrift mitzuteilen und Einsicht in die Unterlagen der WEG zur Fälligkeit von Hausgeldzahlungen zu nehmen.
2. Haben die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung beschlossen, dass die Hausgeldzahlungen und Nachzahlungsbeträge aus der Jahresabrechnung zu einem bestimmten Datum bzw. jeweils am dritten Werktag eines Monats fällig werden, ist in einem solchen Fall ein gesonderter Abruf durch den Verwalter nicht erforderlich.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell