ZfIR 2020, 211

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB § 1193Nichtige Klauselerteilung zum Zeitpunkt der Beurkundung der Grundschuldbestellung auch bei Verzicht des Schuldners auf Nachweis der Fälligkeitsvoraussetzungen BGB§ 1193 LG Münster, Beschl. v. 10.12.2018 – 5 T 557/18 (nicht rechtskräftig; AG Münster)LG MünsterBeschl.10.12.20185 T 557/18nicht rechtskräftigAG Münster

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine vom Notar noch am Tag der Beurkundung der Grundschuldbestellung erteilte Vollstreckungsklausel ist nichtig, da zu diesem Zeitpunkt die Kündigung noch nicht erfolgte, zumindest aber die sechsmonatige Kündigungsfrist noch nicht verstrichen sein konnte und damit die Voraussetzungen des § 1193 BGB unzweifelhaft noch nicht ZfIR 2020, 212vorlagen; ein vom Schuldner erklärter Nachweisverzicht ändert daran nichts.
2. Die nichtige Klausel hindert nicht nur die Vollstreckung wegen des Grundschuldkapitals, sondern auch wegen der Zinsen, der Nebenleistung und der persönlichen Schuldverpflichtung.
3. Ist die Klausel derart offensichtlich fehlerhaft, muss dies für das Vollstreckungsgericht beachtlich sein.

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