RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2019
Aktuell
Gesetzgebung: Grundgesetzänderung zu sozialem Wohnungsbau
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hat der Bundestag am 21. 2. 2019 die Grundgesetzänderung für Bundesfinanzhilfen im sozialen Wohnungsbau verabschiedet. Mindestens 2 Milliarden Euro sollen so bereitgestellt werden. Die Finanzhilfen sollen helfen, die Wohnungsengpässe in Deutschland so schnell wie möglich zu beseitigen. Nach Inkrafttreten der Grundgesetzänderung können die Finanzhilfen auch über 2020 hinaus gewährt werden. Ihre nähere Ausgestaltung wird mit den Ländern in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt werden.
(PM BMI v. 21. 2. 2019)