ZfIR 2019, 211

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 47; ZPO § 301 Abs. 143. Zur verfahrensrechtlichen Handhabung der Anfechtung mehrerer teils identischer Beschlüsse durch verschiedene Wohnungseigentümer WEG§ 47 ZPO§ 301 LG Frankfurt/M., Urt. v. 06.12.2018 – 2-13 S 150/17 (AG Langen)LG Frankfurt/M.Urt.6.12.20182-13 S 150/17AG Langen

Leitsätze des Gerichts:

1. Anfechtungsklagen verschiedener Eigentümer gegen Beschlüsse einer Versammlung sind nicht als Widerklagen zu behandeln, sondern gem. § 47 WEG insoweit zu verbinden, wie diese sich gegen den gleichen Beschluss richten.
2. Ein Teilurteil nur über die Anfechtungsklage eines Klägers ist unzulässig.

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