RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
BGH: Rückforderungsanspruch bei Mietzahlung durch Jobcenter
In dem Verfahren hatte das Jobcenter im Rahmen von Sozialleistungen Mietzahlungen versehentlich auch noch nach der Beendigung des Mietverhältnisses unmittelbar an den bisherigen Vermieter überwiesen. Der BGH bejahte nun einen unmittelbaren Rückforderungsanspruch des Jobcenters gegen Vermieter wegen Mietzahlung nach Vertragsende, dieser sei nicht gegen den Mieter als Empfänger der Sozialleistung zu richten (BGH, Urt. v. 31. 1. 2018 – VIII ZR 39/17).
Ein Jobcenter, welches im Rahmen von Sozialleistungen Mietzahlungen gemäß § 22 Abs. 7 SGB II unmittelbar an einen Vermieter überweist, kann im Fall versehentlich über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gezahlter Mieten einen diesbezüglichen Rückforderungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Vermieter geltend machen, wenn letzterer bereits bei Erhalt der Zahlung wusste, dass ihm dieser Betrag wegen der Beendigung des Mietvertrags nicht zusteht.
(Quelle: PM BGH Nr. 22/2018 v. 31. 1. 2018)
Anm. d. Redaktion: Lesen Sie hierzu auch Baczko, Sozialrecht für Vermieter, ZfIR 2018, 179 – in diesem Heft.