ZfIR 2018, 212

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG §§ 12, 23 Abs. 4, § 25 Abs. 3 und 4, § 26 Abs. 3; GBO §§ 19, 2946. Wirksame Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum auch bei Anfechtbarkeit des Beschlusses über seine Bestellung WEG§ 12 WEG§ 23 WEG§ 25 WEG§ 26 GBO§ 19 GBO§ 29 OLG München, Beschl. v. 26.01.2018 – 34 Wx 304/17 (AG Neu-Ulm)OLG MünchenBeschl.26.1.201834 Wx 304/17AG Neu-Ulm

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird für den Fall der Beschlussunfähigkeit in der Erstversammlung schon im Einladungsschreiben im Wege der Eventualeinberufung eine Zweitversammlung einberufen, obwohl es eine diesbezügliche Vereinbarung der Eigentümer nicht gibt, sind die auf der Zweitversammlung gefassten Beschlüsse nicht nichtig, sondern nur anfechtbar.
2. Auch wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen ergibt, dass der Beschluss über die Bestellung des Verwalters anfechtbar ist, kann das Grundbuchamt regelmäßig vom Bestand der Verwalterbestellung ausgehen.

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