ZfIR 2017, 198

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 RechtsprechungVerfahrens- und Vollstreckungsrecht AnfG § 4 Abs. 1, §§ 11, 12Duldung der Zwangsvollstreckung in anfechtbar übertragene Immobilie auch bei nur teilweise unentgeltlicher Leistung (hier: evtl. Verkauf weit unter Verkehrswert) AnfG§ 4 AnfG§ 11 AnfG§ 12 BGH, Urt. v. 15.12.2016 – IX ZR 113/15 (KG)BGHUrt.15.12.2016IX ZR 113/15KG

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Anfechtungsgläubiger hat gegen den Empfänger einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Leistung des Schuldners einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den zugewandten Gegenstand.
2. Der gutgläubige Empfänger einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Leistung, der eine Gegenleistung erbracht hat, kann bevorzugte Befriedigung seines Anspruchs auf Rückgewähr der Gegenleistung aus dem Verwertungserlös verlangen.

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